Die allgemeine Verkehrskontrolle – Rechte & Pflichten der Polizei
Bei einer Kontrolle haben Sie gewisse Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für die Polizei. Doch was darf sie und was nicht? Wir klären auf.
1. Die allgemeine Verkehrskontrolle
Eine allgemeine Verkehrskontrolle verfolgt, wie der Name bereits vermuten lässt, einen recht allgemeinen Zweck – nämlich die Einhaltung von Verkehrsregeln und Gesetzen zu überwachen und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine Besonderheit der allgemeinen Verkehrskontrolle besteht darin, dass sie immer und überall und zudem ohne jeglichen Grund durchgeführt werden kann. Sie müssen dementsprechend auch nicht beunruhigt sein, sollten Sie einmal angehalten werden.
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2. Die Rechte der Polizei
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle haben Polizeibeamte gewisse Rechte, angefangen damit, dass sie jedes beliebige Fahrzeug anhalten und den Fahrer zur Kontrolle auffordern dürfen. Das klingt erstmal banal, impliziert jedoch für Sie als Fahrer, dass Sie der Aufforderung anzuhalten nachkommen müssen. Die Polizei darf zudem alle Fahrzeugpapiere überprüfen und das Fahrzeug auf Mängel oder fehlende Betriebserlaubnisse prüfen. Sollte ein konkreter Verdacht bestehen, dürfen die Beamten das Fahrzeug auch nach Beweismittel und Gefahrenquellen durchsuchen. Darüber hinaus gehört die Durchführung eines Alkohol- beziehungsweise eines Drogentests zu den Rechten der Beamten im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle.
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3. Die Pflichten der Polizei
Natürlich hat die Polizei auch gewisse Pflichten, die damit anfangen, dass die Beamten den Fahrer stets höflich und respektvoll behandeln müssen. Ein Grundsatz, der für beide Seiten gilt. Zu Beginn der Kontrolle müssen die Polizeibeamten den Grund für die Kontrolle offenlegen und Ihnen als Fahrer Ihre Rechte und Pflichten schildern. Die Kontrolle muss gemäß der rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Dabei muss die Polizei so schnell wie möglich vorgehen und darf Sie nicht länger als nötig vom Weiterfahren abhalten. Eine allgemeine Verkehrskontrolle sollte einem klaren Protokoll folgen und stets das oben genannte Ziel im Auge behalten – willkürliche Kontrollen sind absolut deplatziert. Zu guter Letzt ist die Polizei dazu verpflichtet, Ihnen das Ergebnis der Kontrolle mitzuteilen, sodass Sie wissen, ob Sie mit Konsequenzen rechnen müssen oder nicht.