Umgang mit Dränglern
Drängler kennen die meisten. Doch womit müssen diese rechnen? Und wie gehen Sie am besten mit ihnen um? Wir klären auf.
1. Aufdringliches Verhalten im Straßenverkehr
Unnötig dichtes Auffahren und eine aufdringliche Lichthupe sind zwei Taktiken, mit denen manche Autofahrer versuchen schneller an ihr Ziel zu kommen. Sie belästigen mit ihrem Verhalten nicht nur anderen Verkehrsteilnehmer, sondern gefährden außerdem maßgeblich die Sicherheit im Straßenverkehr. Diese sogenannten „Drängler“ missachten die notwendigen Sicherheitsabstände und steigern somit die Wahrscheinlichkeit für vermeidbare Unfälle. Doch womit müssen Drängler rechnen und wie könne Sie sich verhalten, wenn Sie ein solches Verhalten miterleben?
Warum Bußgeld-Experten
Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:
Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.Was bedeutet das für Sie? Die Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich!
Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzug sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.2. Diese Folgen drohen Dränglern
Damit Drängeln rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, muss entweder ein Abstandsverstoß oder Nötigung vorliegen. Ersteres ist der Fall, wenn der einzuhaltende Mindestabstand für mehr als 3 Sekunden oder auf einer Strecke von mehr als 140 Metern nicht eingehalten wird. Folgen des Abstandsverstoßes sind Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug. Nötigung kann durch unterschiedliches Verhalten entstehen und behindert andere Verkehrsteilnehmer daran, nach ihrem eigenen Willen zu handeln. Das Betätigen der Lichthupe ist hierbei ein Grenzfall. Schließlich ist der Einsatz zum Anzeigen des Überholvorgangs laut Paragraf 16 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Allerdings kann der Einsatz auch als Nötigung gewertet werden, wenn der Sicherheitsabstand unterschritten wird und die Betätigung über eine längere Strecke hinweg erfolgt. Nötigung kann sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen und sollte deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
PDF Bußgeldkatalog
3. So gehen Sie richtig mit aufdringlichen Verkehrsteilnehmern um
In erster Linie sollte Sie die Ruhe bewahren. Fährt der Hintermann zu dicht auf und versucht Sie eventuell durch zusätzliche Methoden dazu zu bringen, den Fahrstreifen zu wechseln, sollte Sie das im Idealfall weder verunsichern noch provozieren. Drängler durch Abbremsen erziehen zu wollen, mag sich nach richtigen Option anfühlen, bringt aber weder Ihnen noch anderen Verkehrsteilnehmern einen Vorteil. Besser ist es, bei der nächsten Gelegenheit einfach die Spur zu wechseln und den Drängler vorbeifahren zu lassen. Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, drängelnde Fahrer telefonisch oder bei der nächsten Polizeiwache anzuzeigen. In diesem Fall sollten Sie sich das Nummernschild, sowie Farbe, Marke und Modell des Fahrzeugs merken. Außerdem müssen Sie Ort und Zeitpunkt des Geschehens angeben und des Fahrer beschreiben können. Eine Anzeige ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Drängler eine reale Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.