Ihr Weg zum Einspruch
Von der ersten Prüfung bis zum Ergebnis: Wir machen den Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid so einfach wie möglich - digital, transparent und ohne Fachchinesisch.
Vom Bescheid bis zum Ergebnis
Sechs Schritte, die genau zeigen, was Sie tun und was wir für Sie übernehmen.
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Bescheid hochladen
Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen einfach als Foto oder PDF hoch. Das dauert nur wenige Minuten - bequem vom Handy oder Rechner aus.
ca. 2 MinutenSieFoto oder PDF hochladen, kurze Angaben zum Vorwurf machen.WirUnterlagen entgegennehmen und Zustellung sowie Frist als erstes prüfen. - 2
Kostenlose Prüfung
Wir prüfen Ihren Bescheid auf formale und inhaltliche Angriffspunkte und schätzen ein, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Diese Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
i. d. R. innerhalb 24 Std.SieNichts weiter tun - Sie erhalten von uns Bescheid.WirMessverfahren, Zustellung, Fristlauf und formale Fehler prüfen. - 3
Einschätzung & Deckungsanfrage
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihres Falls. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir für Sie die Deckungsanfrage - Sie entscheiden dann in Ruhe über das weitere Vorgehen.
meist 1-3 WerktageSieEinschätzung lesen und in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen.WirVerständlich einschätzen und bei Bedarf die Deckungsanfrage stellen. - 4
Einspruch & Akteneinsicht
Nach Ihrer Beauftragung legt das Anwaltsbüro Scheid bzw. eine unserer Partnerkanzleien fristgerecht Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht, um Messung und Vorwurf genau zu prüfen.
innerhalb der laufenden 2-Wochen-FristSieVollmacht erteilen - den Rest übernehmen wir.WirFristgerecht Einspruch einlegen (§ 67 OWiG) und Akteneinsicht beantragen. - 5
Vertretung im Verfahren
Wir vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Um den Schriftverkehr und die Fristen kümmern wir uns.
je nach Verfahren mehrere Wochen bis MonateSieAuf dem Laufenden bleiben - in der Regel ohne eigenes Zutun.WirSchriftverkehr führen, Akteneinsicht auswerten, Strategie entwickeln. - 6
Ergebnis
Je nach Fall kann das Verfahren eingestellt, das Bußgeld reduziert oder eine Hauptverhandlung notwendig werden. Wir informieren Sie transparent über das Ergebnis und die nächsten Möglichkeiten.
abhängig von Behörde/GerichtSieErgebnis und nächste Möglichkeiten verständlich erklärt bekommen.WirTransparent über Einstellung, Bescheidänderung oder Hauptverhandlung informieren.
Diese Fristen sollten Sie kennen
Die Einspruchsfrist ist kurz - was zählt, wenn sie knapp wird oder bereits verstrichen ist.
Einspruchsfrist: 2 Wochen
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft eine Frist von zwei Wochen. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen.
Wann die Frist zu laufen beginnt
Maßgeblich ist die tatsächliche Zustellung, nicht das Datum auf dem Bescheid. Bei Zustellung per Post gilt häufig die gesetzliche Zustellungsfiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post.
Was bei Fristversäumnis passiert
Nach Ablauf der Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot treten dann in Kraft; ein nachträglicher Einspruch ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
War die Fristversäumnis unverschuldet, etwa durch Krankheit oder eine fehlerhafte Zustellung, kann innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
Der Ablauf in Zahlen
Konservativ formuliert, keine Erfolgsquoten-Versprechen - nur das, was wir zusagen können.
Fragen zum Ablauf der Prüfung
Die wichtigsten Antworten kurz und verständlich zusammengefasst.
Machen Sie den ersten Schritt
Laden Sie Ihren Bescheid hoch und lassen Sie ihn kostenlos prüfen. Sie gehen keine Verpflichtung ein.
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