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Handy am Steuer?

Handy am Steuer – was jetzt gilt

Ein Blick aufs Handy während der Fahrt kann teuer werden: Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und bei Gefährdung sogar ein Fahrverbot drohen. Wir prüfen kostenlos, ob der Vorwurf trägt.

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0 + 1 PunktBußgeld ohne Gefährdung
100 € Bußgeld ohne Gefährdung
1 Punkt in Flensburg
2 Wochen Einspruchsfrist

Was zählt als Handy-Verstoß am Steuer?

Verboten ist es, ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät während der Fahrt in die Hand zu nehmen und zu nutzen – Motor an oder aus spielt dabei keine Rolle für die Beobachtung. Erlaubt bleiben Sprachsteuerung und eine feste Halterung, solange das Gerät nicht aufgenommen wird.

Kurz erklärt
  • Verboten: Gerät zur Nutzung aufnehmen oder halten
  • In der Regel 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung: höheres Bußgeld und Fahrverbot möglich
  • Vorwurf beruht meist nur auf Beobachtung der Polizei
  • Auch Radfahrer können ein Verwarnungsgeld erhalten
§ 23 Abs. 1a StVODer Grundtatbestand verbietet die Nutzung elektronischer Geräte mit der Hand während der Fahrt.
Was zählt als "Nutzung"?Aufnehmen, Halten, Ablesen oder Bedienen des Geräts reicht bereits – auch ohne Telefonat.
Ausnahme: Motor ausSteht das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor, darf das Handy in die Hand genommen werden.
Pkw vs. RadfahrerFür Radfahrer gilt dasselbe Verbot, jedoch ohne Punkte – nur mit Verwarnungsgeld.
Mögliche Folgen

Das droht beim Handy-Verstoß

Die Höhe hängt davon ab, ob eine Gefährdung oder ein Unfall hinzukommt.

100-200 €Geldbuße
1Punkte
bei GefährdungFahrverbot
Ohne Gefährdung meist 100 € und 1 Punkt; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld und Rechtsfolgen.Zum Bußgeldkatalog
So läuft die Prüfung ab

In vier Schritten zur Einschätzung

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Schritt 1Sie laden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach und sicher über unser Formular hoch – in wenigen Minuten, ganz ohne Termin oder Papierkram.
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Schritt 2Wir fordern die Bußgeldakte bei der Behörde an und prüfen Messprotokoll, Zeugenangaben und Fahreridentifikation auf Fehler und Widersprüche.
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Schritt 3Sie erhalten eine ehrliche Rückmeldung, wie die Beweislage aussieht und welche Erfolgsaussichten ein Einspruch in Ihrem Fall realistisch haben könnte.
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Schritt 4Lohnt sich ein Einspruch, legen wir ihn fristgerecht für Sie ein und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht bis zum Abschluss.
Zahlen & Fakten

Handy am Steuer in Zahlen

0
Bußgeld für Pkw ohne Gefährdung
0
Verwarnungsgeld für Radfahrer
0Wochen
Übliche Einspruchsfrist
0Punkt
Eintrag in Flensburg (Pkw)
Übersicht

Bußgeld nach Fallgruppe

Richtwerte laut aktuellem Bußgeldkatalog – der Einzelfall kann abweichen.

FallgruppeBußgeldPunkteFahrverbot
Pkw – einfacher Verstoß100 €1nein
Pkw – mit Gefährdung150 €1nein
Pkw – mit Sachbeschädigung200 €11 Monat
Radfahrer55 €0nein
Werte gerundet und ohne Gewähr; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Bußgeldbescheid.
Warum prüfen?

Das prüfen wir beim Handy-Vorwurf

Nicht jede Beobachtung der Polizei trägt den Vorwurf vor Gericht.

War das Gerät wirklich in der Hand?Die Beobachtung der Beamten ist oft nur ein kurzer Moment – wir hinterfragen, wie eindeutig sie wirklich war.
Lief der Motor tatsächlich?Bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy in die Hand genommen werden – wir prüfen, ob das dokumentiert wurde.
Zeugenbeobachtung plausibel?Wir prüfen, aus welcher Position und Entfernung die Polizei die angebliche Nutzung beobachtet haben will.
Verwechslung mit anderem Gegenstand?Zigarettenschachtel, Radiergummi oder Getränkedose werden gelegentlich mit einem Handy verwechselt.
Sind Sie eindeutig als Fahrer identifiziert?Ohne zweifelsfreie Fahreridentifikation lässt sich der Vorwurf oft nicht halten.
Fristen und Zustellung korrekt?Wir prüfen, ob Anhörung und Bescheid form- und fristgerecht zugestellt wurden.
Ob und welche dieser Ansatzpunkte in Ihrem Fall greifen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtsprechung ab – pauschale Erfolgsquoten nennen wir bewusst nicht.
Irrtümer & Fakten

Diese Irrtümer halten sich hartnäckig

Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.

IrrtumNur Telefonieren mit dem Handy ist verboten. Fakt ansehen
FaktAuch Ablesen, Wischen oder Tippen zählt als verbotene Nutzung – ganz ohne Telefonat.
IrrtumAn der roten Ampel darf ich kurz aufs Handy schauen. Fakt ansehen
FaktDas Verbot gilt auch im Stand bei laufendem Motor, etwa an der Ampel oder im Stau.
IrrtumNur Autofahrer können belangt werden. Fakt ansehen
FaktAuch Radfahrer riskieren ein Verwarnungsgeld, wenn sie das Handy während der Fahrt nutzen.
IrrtumEine Halterung am Lenkrad macht die Nutzung erlaubt. Fakt ansehen
FaktHalterungen sind nur zulässig, wenn das Gerät nicht in die Hand genommen wird – direkt am Lenkrad meist unzulässig.
Häufige Fragen

Handy am Steuer – Ihre Fragen

Neben dem Smartphone erfasst das Gesetz auch Tablets, Laptops, E-Book-Reader und ähnliche Geräte mit Kommunikations-, Informations- oder Organisationsfunktion. Entscheidend ist nicht das Gerät selbst, sondern ob es während der Fahrt aufgenommen und bedient wurde.
Frist läuft

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