Diese Strafen drohen in der Probezeit
Schon ein einziger A-Verstoß reicht: Aufbauseminar-Pflicht, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre – und im wiederholten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wir zeigen, was Fahranfängern bei einem Verstoß in der Probezeit konkret droht und welche Frist jetzt zählt.
Gerade Fahranfänger sollten sofort handeln.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Folgen: Aufbauseminar, Verlängerung auf vier Jahre und – bei einem weiteren Verstoß – im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer die Einspruchsfrist verstreichen lässt, verliert häufig die einzige Chance, die Einstufung als A- oder B-Verstoß noch prüfen zu lassen.
Vom ersten Verstoß bis zum Führerscheinentzug
So verschärfen sich die Folgen mit jedem weiteren Verstoß in der Probezeit.
Ein einzelner weniger schwerwiegender Verstoß, etwa ein Abstands- oder kleinerer Tempoverstoß, löst für sich genommen noch keine Probezeit-Maßnahme aus.
Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung gelten als A-Verstoß und lösen bereits beim ersten Mal Aufbauseminar und Verlängerung aus.
Ein zweiter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre – auf insgesamt vier Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
Wer nach Aufbauseminar und Verlängerung erneut auffällig wird, riskiert die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle – mit der Folge, den Führerschein neu erwerben zu müssen.
Versteckte Folgen für Fahranfänger
Diese Konsequenzen tauchen im Bescheid meist gar nicht auf, treffen Fahranfänger aber besonders hart.
So gehen wir für Sie vor
Vier Schritte, mit denen wir Einstufung und Vorwurf für Fahranfänger in der Probezeit prüfen.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe
Der Unterschied zeigt sich in der Probezeit vor allem bei Einstufung und Fristen.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit Bußgeld-Experten |
|---|---|---|
| Einstufung A-/B-Verstoß | Wird häufig ungeprüft hingenommen | Wird gezielt auf Richtigkeit geprüft |
| Einspruchsfrist | Risiko, die Frist zu versäumen | Frist wird aktiv überwacht und gesichert |
| Akteneinsicht | Für Laien meist nicht möglich | Vollständige Einsicht in Messung und Verfahren |
| Aufbauseminar & Verlängerung | Keine Einordnung, was wirklich droht | Klare Einschätzung zu Pflichten und Fristen |
| Kosten der Ersteinschätzung | — | Kostenlos und unverbindlich |
Strafen in der Probezeit – Ihre Fragen
Handeln Sie, bevor sich die Probezeit verlängert
Ob A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen. Lassen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid jetzt kostenlos und unverbindlich einschätzen.
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