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Fahranfänger & Probezeit

Diese Strafen drohen in der Probezeit

Schon ein einziger A-Verstoß reicht: Aufbauseminar-Pflicht, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre – und im wiederholten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wir zeigen, was Fahranfängern bei einem Verstoß in der Probezeit konkret droht und welche Frist jetzt zählt.

0 Jahre
Verlängerung möglich statt regulär 2
0 A-Verstoß
genügt für Aufbauseminar + Verlängerung
0 B-Verstöße
wirken wie ein A-Verstoß
0,0 ‰
Promillegrenze für Fahranfänger
Noch keinen Bescheid erhalten?

Gerade Fahranfänger sollten sofort handeln.

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Folgen: Aufbauseminar, Verlängerung auf vier Jahre und – bei einem weiteren Verstoß – im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer die Einspruchsfrist verstreichen lässt, verliert häufig die einzige Chance, die Einstufung als A- oder B-Verstoß noch prüfen zu lassen.

Frist läuft bereitsAb Zustellung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bleiben meist nur zwei Wochen für einen Einspruch.
A- oder B-Verstoß entscheidetVon der Einstufung hängt ab, ob Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit überhaupt drohen.
Kostenlose ErsteinschätzungWir prüfen unverbindlich, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt.
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Eskalationsstufen

Vom ersten Verstoß bis zum Führerscheinentzug

So verschärfen sich die Folgen mit jedem weiteren Verstoß in der Probezeit.

Einzelner B-Verstoß
Bußgeld nach Katalog
ggf. 1 Punkt
meist kein Fahrverbot

Ein einzelner weniger schwerwiegender Verstoß, etwa ein Abstands- oder kleinerer Tempoverstoß, löst für sich genommen noch keine Probezeit-Maßnahme aus.

Schwerwiegender A-Verstoß
Bußgeld + Verfahren
in der Regel Punkte
ggf. Fahrverbot

Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung gelten als A-Verstoß und lösen bereits beim ersten Mal Aufbauseminar und Verlängerung aus.

2. A-Verstoß oder 2 B-Verstöße
Aufbauseminar Pflicht
Verlängerung der Probezeit
Probezeit auf 4 Jahre

Ein zweiter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre – auf insgesamt vier Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.

Weiterer Verstoß danach
Entzug möglich
Fahrerlaubnisbehörde entscheidet
Neuerteilung nötig

Wer nach Aufbauseminar und Verlängerung erneut auffällig wird, riskiert die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle – mit der Folge, den Führerschein neu erwerben zu müssen.

Was viele übersehen

Versteckte Folgen für Fahranfänger

Diese Konsequenzen tauchen im Bescheid meist gar nicht auf, treffen Fahranfänger aber besonders hart.

Teurere Kfz-VersicherungEin aktenkundiger Verstoß in der Probezeit kann die Einstufung als Fahranfänger verschlechtern und die Versicherungsbeiträge spürbar erhöhen.
Punkte-Übertrag nach der ProbezeitPunkte aus einem A- oder B-Verstoß werden bei Ablauf der Probezeit nicht gelöscht, sondern regulär im Fahreignungsregister weitergeführt.
Belastete Führerschein-AkteEin A-Verstoß bleibt aktenkundig und kann bei einer späteren Neuerteilung des Führerscheins oder weiteren Vorfällen eine Rolle spielen.
Verschärfte Prüfung danachIn der verlängerten Probezeit prüft die Fahrerlaubnisbehörde bei jedem weiteren Vorfall besonders genau – Einwände werden dann schwerer durchsetzbar.
Unsere Verteidigung

So gehen wir für Sie vor

Vier Schritte, mit denen wir Einstufung und Vorwurf für Fahranfänger in der Probezeit prüfen.

01Fall & Einstufung prüfenWir prüfen frühzeitig, ob Ihr Verstoß korrekt als A- oder B-Verstoß eingeordnet wurde – daran hängen Aufbauseminar, Verlängerung und im Ernstfall der Entzug.
02Fristen wahrenWir sichern die Einspruchsfrist ab dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, damit Ihnen keine Handlungsoption verloren geht.
03Akteneinsicht nehmenWir sichten Messprotokoll, Bußgeldakte und den zugrunde liegenden Vorwurf auf formale und inhaltliche Fehler.
04Einspruch oder BeratungBei Erfolgsaussicht legen wir Einspruch ein oder beraten Sie gezielt zu Aufbauseminar, Verlängerung und Ihrem weiteren Vorgehen.
Im Vergleich

Mit oder ohne anwaltliche Hilfe

Der Unterschied zeigt sich in der Probezeit vor allem bei Einstufung und Fristen.

KriteriumOhne anwaltliche HilfeMit Bußgeld-Experten
Einstufung A-/B-VerstoßWird häufig ungeprüft hingenommenWird gezielt auf Richtigkeit geprüft
EinspruchsfristRisiko, die Frist zu versäumenFrist wird aktiv überwacht und gesichert
AkteneinsichtFür Laien meist nicht möglichVollständige Einsicht in Messung und Verfahren
Aufbauseminar & VerlängerungKeine Einordnung, was wirklich drohtKlare Einschätzung zu Pflichten und Fristen
Kosten der ErsteinschätzungKostenlos und unverbindlich
Die Erstberatung ist unverbindlich; ob eine weitergehende Vertretung sinnvoll ist, besprechen wir offen mit Ihnen.
Häufige Fragen

Strafen in der Probezeit – Ihre Fragen

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, etwa ein Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Bereits ein einziger A-Verstoß löst automatisch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit aus.
Kostenlose Ersteinschätzung

Handeln Sie, bevor sich die Probezeit verlängert

Ob A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen. Lassen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid jetzt kostenlos und unverbindlich einschätzen.

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Welche Strafe in der Probezeit droht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen kostenlos.

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