Fahrverbot – was jetzt wirklich zählt
Ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten trifft besonders hart, wenn Sie beruflich oder privat auf Ihr Auto angewiesen sind. Wir prüfen, ob sich Dauer, Beginn oder das Verbot selbst rechtlich beeinflussen lassen.
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Fahrverbot ist nicht gleich Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate – danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Der dauerhafte Führerscheinentzug nach § 69 StGB ist deutlich einschneidender: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und die Neuerteilung erfordert meist eine Sperrfrist sowie oft eine MPU.
- Fahrverbot dauert ein bis drei Monate
- Rechtlich klar getrennt vom Führerscheinentzug
- Vier-Monats-Frist für den Antritt möglich
- Berufliche Härtefälle können berücksichtigt werden
- Meist zusätzlich mit Punkten und Bußgeld verbunden
Das steht beim Fahrverbot auf dem Spiel
Je nach Schwere des Verstoßes und Ihrer Vorgeschichte.
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Das Fahrverbot in Kennzahlen
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Fahrverbot | Führerscheinentzug |
|---|---|---|
| Dauer | 1 bis 3 Monate, fest terminiert | Unbestimmt, mit Sperrfrist |
| Rechtsgrundlage | § 25 StVG | § 69 StGB bzw. § 3 StVG |
| MPU nötig? | In der Regel nicht | Häufig, insbesondere nach Alkohol oder Drogen |
| Wiedererteilung | Automatisch nach Fristablauf | Neuantrag samt Prüfung erforderlich |
Ansatzpunkte gegen das Fahrverbot
Nicht jedes Fahrverbot muss so hingenommen werden, wie es im Bescheid steht.
Fahrverbot – Mythen im Check
Was rund ums Fahrverbot oft falsch verstanden wird.
Fahrverbot – Ihre Fragen
Lassen Sie Ihr Fahrverbot rechtzeitig prüfen
Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
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