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Fahrverbot erhalten?

Fahrverbot – was jetzt wirklich zählt

Ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten trifft besonders hart, wenn Sie beruflich oder privat auf Ihr Auto angewiesen sind. Wir prüfen, ob sich Dauer, Beginn oder das Verbot selbst rechtlich beeinflussen lassen.

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  • Antwort in ~2 Minuten
0Monate Fahrverbot (Höchstdauer)
1 bis 3 Monate Dauer des Fahrverbots
4 Monate Antrittsfrist für Ersttäter
2 Wochen Einspruchsfrist

Fahrverbot ist nicht gleich Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate – danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Der dauerhafte Führerscheinentzug nach § 69 StGB ist deutlich einschneidender: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und die Neuerteilung erfordert meist eine Sperrfrist sowie oft eine MPU.

Wichtig zu wissen
  • Fahrverbot dauert ein bis drei Monate
  • Rechtlich klar getrennt vom Führerscheinentzug
  • Vier-Monats-Frist für den Antritt möglich
  • Berufliche Härtefälle können berücksichtigt werden
  • Meist zusätzlich mit Punkten und Bußgeld verbunden
Dauer: ein bis drei MonateJe nach Schwere des Verstoßes dauert ein Fahrverbot ein, zwei oder drei Monate (§ 25 StVG).
Unterschied zum FührerscheinentzugAnders als der dauerhafte Entzug nach § 69 StGB endet das Fahrverbot automatisch nach Fristablauf.
Vier-Monats-Regelung für ErsttäterErsttäter können den Beginn ihres Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
Härtefallregelung bei beruflicher AngewiesenheitSind Sie beruflich zwingend auf den Führerschein angewiesen, kann ein Härtefall geprüft werden.
Auf dem Spiel

Das steht beim Fahrverbot auf dem Spiel

Je nach Schwere des Verstoßes und Ihrer Vorgeschichte.

1 bis 3 MonateFahrverbot
oft mehrere hundert EuroBußgeld zusätzlich
meist 2 PunktePunkte in Flensburg
Die genaue Dauer richtet sich nach Bußgeldkatalog, Geschwindigkeit und etwaigen Voreintragungen.Zum Bußgeldkatalog
So gehen wir vor

Ihr Weg zur Einschätzung

Vier Schritte, transparent und ohne Risiko.

1. Unterlagen hochladenLaden Sie Bescheid, Anhörungsbogen oder Messprotokoll einfach und sicher … Klicken
Schritt 1Laden Sie Bescheid, Anhörungsbogen oder Messprotokoll einfach und sicher hoch.
2. Prüfung auf Härtefall und VermeidbarkeitWir prüfen Messverfahren, Zustellung und mögliche Härtefallgründe in Ihrem … Klicken
Schritt 2Wir prüfen Messverfahren, Zustellung und mögliche Härtefallgründe in Ihrem Fall.
3. Persönliche EinschätzungSie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und nächsten … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und nächsten Schritten.
4. Einspruch oder Antrag auf Vier-Monats-FristBei Bedarf legen wir fristgerecht Einspruch ein oder beantragen … Klicken
Schritt 4Bei Bedarf legen wir fristgerecht Einspruch ein oder beantragen die Vier-Monats-Frist.
Zahlen & Fakten

Das Fahrverbot in Kennzahlen

0 Monate max.
Höchstdauer eines Fahrverbots
0 Monate
Antrittsfrist für Ersttäter
0 Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung
0 Jahr
Tilgungsfrist im Fahreignungsregister (viele Verstöße)
Im Vergleich

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumFahrverbotFührerscheinentzug
Dauer1 bis 3 Monate, fest terminiertUnbestimmt, mit Sperrfrist
Rechtsgrundlage§ 25 StVG§ 69 StGB bzw. § 3 StVG
MPU nötig?In der Regel nichtHäufig, insbesondere nach Alkohol oder Drogen
WiedererteilungAutomatisch nach FristablaufNeuantrag samt Prüfung erforderlich
Die Einordnung im Einzelfall hängt von Verstoß, Vorgeschichte und der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht ab.
Warum prüfen?

Ansatzpunkte gegen das Fahrverbot

Nicht jedes Fahrverbot muss so hingenommen werden, wie es im Bescheid steht.

Härtefall: beruflich oder gesundheitlichSind Sie beruflich oder gesundheitlich zwingend auf den Führerschein angewiesen?
Voreintrag korrekt berücksichtigt?Wurde eine frühere Eintragung im Fahreignungsregister rechtlich sauber gewertet?
Vier-Monats-Frist beantragt?Wurde die Möglichkeit zum späteren Antritt bereits genutzt oder übersehen?
Zustellung und Fristen korrekt?Formfehler bei Zustellung oder Fristsetzung können den Bescheid angreifbar machen.
Zugrunde liegender Verstoß haltbar?Wir prüfen, ob Messung und Bescheid dem Verstoß tatsächlich standhalten.
Verhältnismäßigkeit gewahrt?Steht das Fahrverbot in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall greifen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht versprechen.
Irrtümer & Fakten

Fahrverbot – Mythen im Check

Was rund ums Fahrverbot oft falsch verstanden wird.

IrrtumEin Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein für immer weg ist. Fakt ansehen
FaktFalsch: Das Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate, danach gilt der Führerschein wieder uneingeschränkt.
IrrtumEs gibt nie eine Gnadenfrist für den Antritt des Fahrverbots. Fakt ansehen
FaktErsttäter können den Beginn des Fahrverbots oft innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
IrrtumEin Fahrverbot lässt sich ohnehin nie verhindern. Fakt ansehen
FaktJe nach Einzelfall können Härtefälle, Verfahrensfehler oder Fristversäumnisse dagegensprechen.
IrrtumDas Fahrverbot gilt sofort ab Bescheid, ohne jede Wahlmöglichkeit. Fakt ansehen
FaktMeist beginnt die Frist erst nach Rechtskraft, mit Spielraum beim genauen Zeitpunkt.
Häufige Fragen

Fahrverbot – Ihre Fragen

Das Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate; danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Der Führerscheinentzug nach § 69 StGB ist unbefristet und erfordert eine Neuerteilung.
Nicht abwarten

Lassen Sie Ihr Fahrverbot rechtzeitig prüfen

Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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