Rotlichtverstoß
Bei Rot über die Ampel gefahren? Wir helfen Ihnen weiter!
Wir prüfen kostenlos Ihre Chancen auf einen Einspruch!
- Deutschlandweite Verteidigung
- Unsere Erfolgsquote gibt uns Recht
- Erfahrung aus über 10.000 Fällen
Wenn der Rotlichterstoß ins Haus kommt
Noch die gelbe Ampel überfahren und Wochen später kommt der Bescheid, man sei bei Rot geblitzt worden. Das geschieht allzu oft und genauso hoch sind Fehler der Anlagen. Bis zu 56% aller Bußgeldbescheide sind rechtlich angreifbar*
Wir prüfen Ihren Rotlichtverstoß ganz genau und prüfen jede Möglichkeit, Ihre Strafe abzuwenden.
Lassen Sie Ihren Rotlichtverstoß jetzt kostenlos prüfen und melden Sie sich noch heute. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung des Falls.
So funktioniert es:
- Füllen Sie unser Kontaktformular aus und laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch.
- Wir prüfen Ihre Angaben zeitnah und melden uns für Ihr kostenloses Erstgespräch.
- Wir kämpfen für Ihr Recht und legen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus und laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch.
Wir prüfen Ihre Angaben zeitnah und melden uns für Ihr kostenloses Erstgespräch.
Wir kämpfen für Ihr Recht und legen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein.
Ihre Vorteile
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Einfach und bequem
Kein Papierkram. Kein persönliches Erscheinen. -
Rot über die Ampel
Wir prüfen den Rotlichtverstoß
genau -
Kostenlose Erstberatung
Ehrliche Einschätzung Ihres individuellen Falles.
-
Qualifizierte Fachanwälte
Erfahrung aus über 10.000 Fällen -
Hohe Erfolgschancen
Bis über 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar*
* Quelle: Feldstudie der Verkehr-Unfall-Technik-
Sachverständigengesellschaft (VUT)
Das sagen unsere Kunden
Unsere Einsatzgebiete
Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:
Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden. Was bedeutet das für Sie?
Die Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich! Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzug sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.
Die Bußgeld-Experten
Unsere Partneranwälte und wir sind spezialisiert auf alle Themen rund um das Verkehrsrecht. Wir stellen sicher, dass Sie ideal beraten werden und die besten Chancen bekommen, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen.
Gemeinsam mit unseren Partnern konnten wir bereits über 10.000 Menschen weiter helfen.
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja! Jede Erstberatung erhalten Sie zu 100% kostenfrei. Im Rahmen des ersten Gespräches prüfen wir Ihre Chancen und besprechen dann die weitere Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall.
Bei welchen Verstößen können die Anwälte helfen?
Wir helfen Ihnen bei Verkehrsverstößen aller Art. Dies sind insbesondere:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlicht Verstöße
- Abstandsverstöße
- Alkohol am Steuer
- Drogen am Steuer
- Handy am Steuer
- Ruhe- und Lenkzeitverstöße
Sie haben ein Bußgeld, oder eine andere verkehrsrechtliche Frage, die nicht zu diesen Themen passt? Kein Problem. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und ggf. Ihren Bescheid einfach an info@bussgeld-experten.de. Wir werden uns Ihren individuellen Fall anschauen und prüfen kostenlos, was wir für Sie tun können.
Ich habe bisher einen Anhörungsbogen erhalten. Wie gehe ich weiter vor?
Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten, wenden Sie sich umgehend an die Bußgeld-Experten. Wir besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und kümmern uns um die fristgerechte Bearbeitung Ihres Bogens.
Helfen mir die Bußgeld-Experten deutschlandweit?
Unsere Experten sind in ganz Deutschland tätig und können Sie so vor jedem deutschen Gericht vertreten.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids müssen Sie innerhalb von 14 Tagen diesen anfechten. Bei einer Verstreichung der Frist, gilt das Bußgeld bzw. Fahrverbot automatisch als akzeptiert und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen. Handeln Sie schnell!