Alkohol am Steuer – Promillegrenzen, Strafen und Ihre Möglichkeiten
Schon ab 0,3 Promille kann eine Trunkenheitsfahrt zur Straftat werden, ab 1,1 Promille gilt sie in jedem Fall als solche. Wir ordnen Ihren Fall ein und zeigen auf, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
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Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?
Ob eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gilt, hängt vom gemessenen Promillewert und von sichtbaren Ausfallerscheinungen ab. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, ab 1,1 Promille oder bei erkennbaren Ausfällen bereits ab 0,3 Promille wird daraus eine Straftat mit weitreichenden Folgen.
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG
- Ab 1,1 Promille: Straftat nach §316 StGB
- 0,0-Promille-Grenze in Probezeit und unter 21
- Ausfallerscheinungen machen bereits ab 0,3 Promille strafbar
- Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid: 2 Wochen
Das droht bei Alkohol am Steuer
Von Bußgeld über Punkte bis zum Führerscheinentzug – abhängig vom Promillewert.
So prüfen wir Ihren Alkohol-Vorwurf
In vier Schritten zu einer klaren Einschätzung Ihres Falls.
Alkohol am Steuer in Zahlen
Promillegrenzen und mögliche Folgen
Ungefähre Richtwerte für Ersttäter ohne Vorfälle – die tatsächliche Strafe hängt vom Einzelfall ab.
| Promillebereich | Bußgeld / Geldstrafe | Punkte | Fahrverbot / Entzug |
|---|---|---|---|
| 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen | Geldstrafe (Tagessätze) | 3 Punkte | Führerscheinentzug möglich |
| 0,5 – 1,09 ‰ | ab 500 € Bußgeld | 2 Punkte | 1-3 Monate Fahrverbot |
| ab 1,1 ‰ | Geldstrafe (Tagessätze) | 3 Punkte | Führerscheinentzug + Sperrfrist |
| Wiederholungsfall | höhere Geldstrafe | 3 Punkte | längere Sperrfrist, oft MPU |
Das prüfen wir bei Ihrem Alkohol-Vorwurf
Gerade bei Alkoholdelikten gibt es oft entscheidende Ansatzpunkte.
Irrtümer rund um Alkohol am Steuer
Weit verbreitete Annahmen im Faktencheck.
Alkohol am Steuer – Ihre Fragen
Bei Alkohol am Steuer zählt jede Einschätzung
Gerade bei Alkoholdelikten ist eine frühe, verständliche Einordnung wichtig. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.
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