Zum Inhalt springen
Alkohol-Vorwurf?

Alkohol am Steuer – Promillegrenzen, Strafen und Ihre Möglichkeiten

Schon ab 0,3 Promille kann eine Trunkenheitsfahrt zur Straftat werden, ab 1,1 Promille gilt sie in jedem Fall als solche. Wir ordnen Ihren Fall ein und zeigen auf, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
  • Antwort in ~2 Minuten
unter Grenzwert0,0
0,5 ‰ ab hier Bußgeld & Punkte
1,1 ‰ gilt als Straftat
2 Wochen Einspruchsfrist

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Ob eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gilt, hängt vom gemessenen Promillewert und von sichtbaren Ausfallerscheinungen ab. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, ab 1,1 Promille oder bei erkennbaren Ausfällen bereits ab 0,3 Promille wird daraus eine Straftat mit weitreichenden Folgen.

Kurz erklärt
  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG
  • Ab 1,1 Promille: Straftat nach §316 StGB
  • 0,0-Promille-Grenze in Probezeit und unter 21
  • Ausfallerscheinungen machen bereits ab 0,3 Promille strafbar
  • Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid: 2 Wochen
0,5 Promille – OrdnungswidrigkeitAb 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG vor – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen.
1,1 Promille – StraftatAb 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat nach §316 StGB mit Führerscheinentzug.
0,0 Promille – FahranfängerFür Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze nach §24c StVG.
Ausfallerscheinungen ab 0,3 PromilleZeigen sich Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Mögliche Folgen

Das droht bei Alkohol am Steuer

Von Bußgeld über Punkte bis zum Führerscheinentzug – abhängig vom Promillewert.

ab 500 € bzw. TagessätzeGeldbuße / Geldstrafe
2-3 PunktePunkte in Flensburg
1-3 Monate bzw. EntzugFahrverbot / Führerscheinentzug
Bei einer Straftat ab 1,1 Promille droht statt eines bloßen Fahrverbots der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und ggf. MPU.Zum vollständigen Bußgeldkatalog
So läuft es ab

So prüfen wir Ihren Alkohol-Vorwurf

In vier Schritten zu einer klaren Einschätzung Ihres Falls.

1. Unterlagen einreichenSie laden Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Ladung oder Messprotokoll unkompliziert und … Klicken
Schritt 1Sie laden Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Ladung oder Messprotokoll unkompliziert und verschlüsselt hoch. Wir sichten Ihre Unterlagen zeitnah und melden uns mit ersten Rückfragen, falls etwas fehlt oder unklar ist.
2. Akteneinsicht und Messung prüfenWir beantragen Akteneinsicht bei der Behörde und werten Messprotokoll … Klicken
Schritt 2Wir beantragen Akteneinsicht bei der Behörde und werten Messprotokoll sowie Blutprobenauswertung genau aus. Dabei prüfen wir Fristen, Zuständigkeiten und die Einhaltung vorgeschriebener Verfahrensschritte auf mögliche Fehler.
3. Persönliche EinschätzungSie erhalten von uns eine verständliche, ehrliche Einschätzung der … Klicken
Schritt 3Sie erhalten von uns eine verständliche, ehrliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie möglicher Konsequenzen wie Fahrverbot, Führerscheinentzug oder MPU – ohne Fachchinesisch.
4. Einspruch oder VerteidigungErscheint ein Einspruch oder eine engagierte Verteidigung erfolgversprechend, übernehmen … Klicken
Schritt 4Erscheint ein Einspruch oder eine engagierte Verteidigung erfolgversprechend, übernehmen unsere Partneranwälte die Kommunikation mit Behörde und Gericht und vertreten Sie bundesweit persönlich vor Ort.
Zahlen & Fakten

Alkohol am Steuer in Zahlen

0
Mindestbußgeld ab 0,5 Promille
0 Punkte
Maximal mögliche Punkte in Flensburg
0 Wochen
Frist für Einspruch gegen den Bescheid
0 Monate
Mindestsperrfrist nach Führerscheinentzug
Richtwerte im Überblick

Promillegrenzen und mögliche Folgen

Ungefähre Richtwerte für Ersttäter ohne Vorfälle – die tatsächliche Strafe hängt vom Einzelfall ab.

PromillebereichBußgeld / GeldstrafePunkteFahrverbot / Entzug
0,3 ‰ mit AusfallerscheinungenGeldstrafe (Tagessätze)3 PunkteFührerscheinentzug möglich
0,5 – 1,09 ‰ab 500 € Bußgeld2 Punkte1-3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 ‰Geldstrafe (Tagessätze)3 PunkteFührerscheinentzug + Sperrfrist
Wiederholungsfallhöhere Geldstrafe3 Punktelängere Sperrfrist, oft MPU
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat mit Führerscheinentzug statt eines bloßen Fahrverbots – die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Alkohol-Vorwurf

Gerade bei Alkoholdelikten gibt es oft entscheidende Ansatzpunkte.

MessverfahrenWar die Atemalkoholmessung geeicht und korrekt durchgeführt, oder wurde zusätzlich eine Blutprobe genommen?
Wartezeiten bei der BlutentnahmeWurden vorgeschriebene Wartezeiten und Abläufe bei der Blutentnahme eingehalten und sauber dokumentiert?
Nachtrunk-EinwandWurde Alkohol erst nach der Fahrt konsumiert, kann sich der gemessene Wert anders erklären lassen.
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, dass Sie tatsächlich Fahrzeugführer waren und nicht eine andere Person?
Zeitpunkt der FahrtLiegen Fahrtzeitpunkt und Messzeitpunkt so weit auseinander, dass sich Rückrechnungen anzweifeln lassen?
Fristen und FormfehlerWurden Anhörungs- und Einspruchsfristen sowie formale Vorgaben im Bußgeld- oder Strafverfahren eingehalten?
Ob sich einer dieser Ansatzpunkte in Ihrem Fall auswirkt, hängt vom Einzelfall ab – ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht versprechen.
Irrtümer & Fakten

Irrtümer rund um Alkohol am Steuer

Weit verbreitete Annahmen im Faktencheck.

IrrtumEin Bier ist immer unbedenklich. Fakt ansehen
FaktSchon ein Bier kann je nach Körpergewicht und Verträglichkeit über 0,3 Promille bringen – ab dieser Grenze drohen bei Ausfallerscheinungen bereits strafrechtliche Folgen.
IrrtumAm nächsten Morgen bin ich sicher wieder nüchtern. Fakt ansehen
FaktDer Körper baut Alkohol nur langsam ab, häufig um 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Am Morgen danach kann der Wert noch deutlich über der Grenze liegen.
IrrtumEine MPU gibt es nur bei Wiederholungstätern. Fakt ansehen
FaktAuch bei einem ersten Vorfall kann bei hohen Promillewerten oder besonderen Umständen bereits eine MPU angeordnet werden.
IrrtumMit dem Fahrrad ist Alkohol am Steuer kein Thema. Fakt ansehen
FaktAuch für Radfahrer gelten Grenzwerte – ab 1,6 Promille liegt regelmäßig eine Straftat mit möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis vor.
Häufige Fragen

Alkohol am Steuer – Ihre Fragen

Bei 0,5 bis 1,09 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot vor. Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille handelt es sich um eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
Jetzt handeln

Bei Alkohol am Steuer zählt jede Einschätzung

Gerade bei Alkoholdelikten ist eine frühe, verständliche Einordnung wichtig. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.

Kostenlose Fallprüfung

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Vorwurf Alkohol am Steuer? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und diskret.

Was haben Sie erhalten?

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Keine automatische Beauftragung
  • DSGVO-konform