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E-Scooter-Verstoß?

E-Scooter-Verstöße – Bußgeld und Folgen

Für E-Scooter gelten viele Regeln wie für Autos: Promillegrenzen, Versicherungspflicht und Gehwegverbot. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen kostenlos und ehrlich.

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  • 30.000+ geprüfte Fälle
  • Antwort in ~2 Minuten
20km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit
20 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit
0,5 ‰ Promillegrenze wie beim Auto
2 Wochen Einspruchsfrist

E-Scooter zählt rechtlich als Kraftfahrzeug

Nach der eKFV gilt der E-Scooter als Kraftfahrzeug – deshalb greifen dieselben Promillegrenzen, Versicherungspflichten und Verkehrsregeln wie beim Auto, inklusive möglicher Punkte und Führerscheinfolgen.

Kurz erklärt
  • E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug – wie beim Auto
  • Alkohol- oder Drogenfahrten können den Führerschein kosten
  • Rote Ampel, Gehweg, Versicherung: alles rechtlich relevant
  • In der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze
  • Versicherungskennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben
eKFV-EinordnungRechtlich ein Kraftfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Promillegrenzen wie beim Auto0,5 ‰ als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ eine Straftat – für Fahranfänger gilt 0,0 ‰.
Versicherungskennzeichen-PflichtOhne gültiges Kennzeichen drohen Bußgeld und im Einzelfall ein Strafverfahren.
Mindestalter 14, kein GehwegAb 14 Jahren erlaubt, Gehwege und Fußgängerzonen bleiben grundsätzlich tabu.
Mögliche Folgen

Das droht beim E-Scooter

Von der Verwarnung bis zu Führerscheinfolgen.

ab 15 €Geldbuße
möglichPunkte in Flensburg
bei Alkohol/DrogenFührerschein
Bei Alkohol oder Drogen drohen dieselben Folgen wie beim Auto – inklusive MPU im Einzelfall.Zum Bußgeldkatalog
So läuft die Prüfung

In 4 Schritten zur Einschätzung

Unkompliziert, digital und unverbindlich.

1. Unterlagen einreichenSie laden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach hoch – in … Klicken
Schritt 1Sie laden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach hoch – in wenigen Minuten.
2. Akteneinsicht & PrüfungWir fordern die Akte an und prüfen Messung, Verfahren … Klicken
Schritt 2Wir fordern die Akte an und prüfen Messung, Verfahren und Fristen genau.
3. Ehrliche EinschätzungSie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – ohne … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – ohne leere Versprechen.
4. Einspruch einlegenErgibt die Prüfung Ansatzpunkte, legen wir fristgerecht Einspruch für … Klicken
Schritt 4Ergibt die Prüfung Ansatzpunkte, legen wir fristgerecht Einspruch für Sie ein.
Zahlen & Fakten

E-Scooter in Zahlen

0 km/h
zulässige Höchstgeschwindigkeit
0 Jahre
Mindestalter für E-Scooter-Fahrer
0 Wochen
Einspruchsfrist nach Zustellung
0 Person
pro E-Scooter zulässig – zu zweit verboten
Richtwerte

Typische E-Scooter- Verstöße im Vergleich

Ungefähre Richtwerte – die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

VerstoßartBußgeld (Richtwert)PunkteFahrverbot-Risiko
Gehweg befahrenca. 15–30 €neinnein
Zu zweit fahrenca. 15–25 €neinnein
Ohne Versicherungskennzeichenca. 40–80 €*möglichnein
Mit Alkohol ab 0,5 ‰ab 500 €jamöglich
*Fahren ohne Versicherungskennzeichen kann zusätzlich als Straftat verfolgt werden. Alle Werte sind Richtwerte ohne Gewähr, die konkrete Ahndung hängt vom Einzelfall ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir beim E-Scooter

Gerade die Führerscheinfolgen sind prüfenswert.

Kraftfahrzeug-EinstufungWar der E-Scooter im Sinne der Messung korrekt eingeordnet?
Alkoholmessung korrekt?Wurden Atem- oder Bluttest ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert?
VersicherungsstatusBestand zum Vorwurfszeitpunkt tatsächlich kein gültiges Kennzeichen?
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, dass gerade Sie gefahren sind?
Fristen eingehalten?Wurden Zustellungs- und Verjährungsfristen im Verfahren beachtet?
Beschilderung korrekt?War das Verkehrsschild am Vorwurfsort gültig und gut sichtbar?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

E-Scooter – Mythen im Check

Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.

Irrtum„E-Scooter braucht keinen Führerschein, also gibt’s auch keine Punkte“ Fakt ansehen
FaktFalsch: Punkte in Flensburg sind trotzdem möglich, da der E-Scooter als Kraftfahrzeug gilt.
Irrtum„Auf dem Gehweg fahren ist überall erlaubt“ Fakt ansehen
FaktFalsch: Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, außer ein Zusatzschild erlaubt es.
Irrtum„Alkohol zählt nur beim Auto“ Fakt ansehen
FaktFalsch: Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Irrtum„Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht“ Fakt ansehen
FaktFalsch: Es ist gesetzlich vorgeschrieben und muss jährlich erneuert werden.
Häufige Fragen

E-Scooter – Ihre Fragen

0,5 ‰ gelten als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ als Straftat. Fahranfänger und unter 21-Jährige müssen 0,0 ‰ einhalten.
Nicht unterschätzen

E-Scooter-Verstöße sind kein Kavaliersdelikt

Besonders bei Alkohol drohen Führerscheinfolgen. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.

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